Kehrwoche: Pflichten, Regeln und praktische Tipps für Mieter
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kehrwoche ist eine regelmäßige Reinigungspflicht für Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern
- Gehweg, Hof und Treppenhaus müssen gründlich gereinigt werden – je nach Mietvertrag und örtlicher Regelung
- Ein Wechsel-System sorgt dafür, dass alle Bewohner gleichermaßen zur Kehrwoche herangezogen werden
Wer kennt das nicht: Der Blick auf den Wochenplan verrät es – nächste Woche ist Kehrwoche! Viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern stellen sich dann die Frage: Was muss ich eigentlich machen und wo endet meine Pflicht? In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist die Kehrwoche bis heute Teil des Mietvertrags und der Hausordnung.
Was ist die Kehrwoche überhaupt?
Die Kehrwoche ist eine traditionelle Regelung in Mehrfamilienhäusern, bei der Mieter abwechselnd für die Reinigung und Ordnung der Gemeinschaftsflächen verantwortlich sind. Diese Pflicht ist oft im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten und hat in süddeutschen Bundesländern eine lange Tradition.
Während dieser Zeit müssen Mieter die gemeinsamen Bereiche des Hauses reinigen und instand halten. Die genaue Dauer variiert: Manche Häuser arbeiten mit wöchentlichem Wechsel, andere mit einem längeren Rhythmus. Entscheidend ist, dass alle Bewohner gleich behandelt werden und jeder seinen Teil zur Sauberkeit beiträgt.
Was gehört dazu – Gehweg, Hof und Treppenhaus?
Die Kehrwoche umfasst in der Regel alle Gemeinschaftsflächen des Hauses. Das beginnt mit dem Gehweg vor dem Hauseingang, der von Laub, Schmutz und Schnee befreit werden muss. Auch der Hof oder Innenhof gehört dazu, falls vorhanden.
Das Treppenhaus ist eine zentrale Aufgabe: Treppen und Absätze müssen gefegt oder gesaugt, Handläufe und Geländer abgewischt werden. Je nach Mietvertrag können auch Flure, Keller oder Waschküche hinzukommen. Wichtig: Reinigen Sie gründlich, um Unfallrisiken zu minimieren. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, hochwertige Möbel oder spezielle Geräte einzusetzen – normales Kehrwerkzeug reicht aus.
Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklären?
Die Kehrwoche folgt einem festen Plan, der meist in der Hausordnung oder an einem Aushang im Treppenhaus verzeichnet ist. Alle Bewohner werden systematisch durchgewechselt, sodass jeder etwa gleich oft zum Einsatz kommt.
Der Rhythmus hängt von der Anzahl der Parteien ab: In einem Haus mit vier Wohnungen ist jeder Mieter etwa alle vier Wochen dran. Wichtig: Notieren Sie sich Ihren Termin und halten Sie sich daran. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit einem Nachbarn tauschen – informieren Sie aber unbedingt den Hausverwalter oder die übrigen Bewohner.
Was passiert bei Streit?
Streitigkeiten über die Kehrwoche sind nicht selten. Wenn ein Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt, können andere Bewohner dies dem Hausverwalter oder dem Vermieter melden. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Umgekehrt: Sollten Sie überzeugt sein, dass die Kehrwoche nicht in Ihrem Mietvertrag steht, können Sie dagegen Einspruch erheben. Überprüfen Sie Ihren Vertrag genau. In manchen Fällen ist es rechtlich zulässig, sich von dieser Pflicht freizukaufen – fragen Sie Ihren Vermieter oder einen Mietverein.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auch bei Schnee und Eis kehren?
Ja, aber mit Bedacht. Sie müssen Schnee und Eis entfernen, um Unfallgefahren zu vermeiden. Verwenden Sie dafür Besen und Schaufel, nicht aggressive Chemikalien, es sei denn, der Vertrag erlaubt es.
Was, wenn ich im Urlaub bin?
Rechtzeitig mit einem Nachbarn tauschen und den Hausverwalter informieren. Wer nicht tauscht und seine Woche vernachlässigt, kann zu Recht ermahnt werden.
Kann ich die Kehrwoche ablehnen?
Nur, wenn sie nicht im Mietvertrag festgehalten ist oder örtlich nicht mehr üblich. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Praktischer Tipp: Halten Sie Ihren Kehrtag in einem Kalender fest und investieren Sie 30–45 Minuten. Eine gründliche Reinigung ist schnell erledigt und sorgt für weniger Konflikte mit Nachbarn.